Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sissy Hohmann Grafikdesign GmbH – BFH vom 24.5.1949 – Az. 4 395 1C 6972/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Karsten Gagler gegenüber seinem Arbeitgeber Sissy Hohmann Grafikdesign GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Karin Kersten unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 9.3.1936
Aktenzeichen: t 664 mU 4843/20
GmbHR 2003, 30081