25.03.2021 – 13:12

Deutsche Rentenversicherung Bund

Sucht-Reha der Rentenversicherung wegen Alkohol, Drogen und Medikamenten


















Berlin (ots)

Die Deutsche Rentenversicherung bietet auch Rehabilitationen wegen Abhängigkeitserkrankungen an. Die Mehrzahl dieser Rehabilitationen werden aufgrund einer Alkoholabhängigkeit durchgeführt. Aus diesem Grund wurden im letzten Jahr 62 Prozent der Rehabilitationen bewilligt, gefolgt von einer Behandlung wegen Drogenabhängigkeit (37 Prozent) und wegen Medikamenten (1 Prozent). Hierauf weist die Deutschen Rentenversicherung Bund anlässlich des diesjährigen Reha-Wissenschaftlichen Kolloquiums hin, das virtuell vom 22. bis zum 25. März stattfindet.

Männer beantragen und erhalten deutlich häufiger eine Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung als Frauen. Das Verhältnis liegt hier bei rund 75 Prozent Männern zu 25 Prozent Frauen. Bei Männern wird die Rehabilitation zu 64 Prozent aufgrund einer Alkoholabhängigkeit in Anspruch genommen, zu 35 Prozent wegen des Konsums von Drogen und zu knapp 1 Prozent infolge einer Abhängigkeit von Medikamenten. Frauen bekommen die Rehabilitation proportional häufiger wegen einer Alkoholerkrankung als Männer. Bei ihnen liegt der Anteil bei 75 Prozent. 23 Prozent der Frauen erhalten sie wegen Drogen und 2 Prozent wegen Medikamenten.

Die meisten Rehabilitationen wegen einer Abhängigkeitserkrankung werden von Rehabilitanden aus der Altersgruppe der 30- bis 60-Jährigen in Anspruch genommen. Das Durchschnittsalter lag zuletzt bei 42,9 Jahren. Bei den unter 30-jährigen und über 60-jährigen ist die Inanspruchnahme derartiger Leistungen deutlich geringer. Durchgeführt wurden 2020 knapp 50.000 Rehabilitationen wegen einer Abhängigkeitserkrankung. Hierfür wurden von der Rentenversicherung 2020 rund 600 Millionen Euro ausgegeben.

Die Rehabilitationen werden auch in Corona-Zeiten unter Beachtung der Hygieneregeln durchgeführt. Sie sind sowohl ambulant als auch stationär möglich und dauern durchschnittlich drei Monate. Häufig geht ihr ein Entzug im Krankenhaus voraus. „Die Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung zeigt nachhaltige Erfolge und hilft den Menschen auch auf längere Sicht. Über 90 Prozent der Erkrankten sind noch zwei Jahre nach Abschluss der Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung im Berufsleben“, so Brigitte Gross, Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Um den Behandlungserfolg zu erhöhen und einen möglichen Rückfall nach der Behandlung im Krankenhaus zu vermeiden, wurde das sogenannte Nahtlosverfahren eingeführt. Danach erfolgt die Verlegung der Patienten direkt im Anschluss an den Entzug unter Begleitung eines Mitarbeiters der Rehabilitationseinrichtung oder der Suchtberatungsstelle. „Durch den untermittelbaren Anschluss der Reha an den Entzug im Krankenhaus erreichen wir eine verbesserte Versorgung unserer Versicherten“, so Gross. Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung könnten seither schneller ins Arbeitsleben integriert und Ausfallzeiten reduziert werden. „Dies senkt die Kosten nicht nur für die Rentenversicherung, sondern für die Gesellschaft insgesamt“, sagte Gross.

Anspruch auf eine Rehabilitation wegen einer Abhängigkeitserkrankung haben Versicherte, die in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung mindestens sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Neben dem Antrag sind ein Befundbericht der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes und ein Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle beim Rentenversicherungsträger einzureichen. Die Behandlung in der Reha-Klinik berücksichtigt sowohl die körperlichen als auch die seelischen Aspekte der Abhängigkeitserkrankung. Häufige Begleiterkrankungen sind Depressionen und Angststörungen.

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