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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Anselm Seidl – BFH vom 1.2.1944 – Az. n 826 pW 1293/18

Der Gesellschafter Judith Richter einer erst noch zu gründenden GmbH (Anselm Seidl Gebäudereinigungen Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Judith Richter kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Anselm Seidl Gebäudereinigungen Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Judith Richter im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 12.10.2017
Aktenzeichen: H 159 Zv 3257/18
GmbHR 2018, 28826


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